Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen zwischen der Energieberatung – Claudius Blömer-Zurborg, vertreten durch Claudius Blömer-Zurborg (nachfolgend „Energieberatung – CBZ“)und ihren Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
- Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energieberatung – Claudius Blömer-Zurborg (im weiteren Text Energieberatung – CBZ genannt) nicht anerkannt, es sei denn, dass die Energieberatung – CBZ ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB der Energieberatung CBZ gelten auch dann, wenn die Energieberatung CBZ in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote der Energieberatung – CBZ sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.
§ 3 Schriftform
- Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
§ 4 Preise und Preiserhöhungen
- Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
- Grundlage für die Berechnung der Leistungen der Energieberatung – CBZ ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Grundlage für die Berechnung der Leistungen der Energieberatung – CBZ ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Grundlage für die Berechnung der Leistungen der Energieberatung – CBZ ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Energieberatung – CBZ schriftlich zugesagt worden sind.
- Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der Energieberatung – CBZ ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten der Energieberatung – CBZ ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung – CBZ die Verzögerung zu vertreten hat.
- Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der Energieberatung – CBZ ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten der Energieberatung – CBZ ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung – CBZ die Verzögerung zu vertreten hat.
- Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung – CBZ zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.
- Kommt die Energieberatung – CBZ mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle am Bau beteiligten Akteure (Architekten, Ingenieure, Handwerksbetriebe) über die energetischen Anforderungen informiert sind und stellt sicher, dass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen den baurechtlichen und genehmigungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
- Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung, ggf. weitere Fachplaner oder Sachverständige zu beauftragen, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Baumaßnahmen oder für die Einhaltung behördlicher Auflagen erforderlich ist.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
- Die Energieberatung – CBZ wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
- Sollte die Energieberatung – CBZ die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung der Energieberatung – CBZ zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten der Energieberatung – CBZ. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energieberatung – CBZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 95,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte der Energieberatung – CBZ bleiben hiervon unberührt.
- Sollte die Energieberatung – CBZ die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung der Energieberatung – CBZ zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten der Energieberatung – CBZ. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energieberatung – CBZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 95,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte der Energieberatung – CBZ bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die von der Energieberatung – CBZ gelieferte Leistung bleibt Eigentum der Energieberatung – CBZ bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
- Vor vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die von der Energieberatung – CBZ erstellten Unterlagen zu verwerten, zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen oder in irgendeiner Form (ganz oder auszugsweise) kommerziell zu nutzen.
- Nach Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzungsrechte müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
- Soweit im Einzelfall vereinbart wurde, dass dem Auftraggeber ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt dies erst ab vollständigem Zahlungseingang.
- Originale, Arbeitsunterlagen oder digitale Dateien bleiben im Eigentum bzw. Besitz der Energieberatung – CBZ, es sei denn, dass die Überlassung ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Haftung
- Die Energieberatung – CBZ schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
- Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal EURO 500.000,00 begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von der Energieberatung – CBZ.
- Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal EURO 500.000,00 begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von der Energieberatung – CBZ.
- Jegliche Haftung für unterlassene oder nicht rechtzeitig eingereichte Fördermittelanträge aufgrund nicht, fehlerhafter oder verspätet übermittelter Informationen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
- Eine Haftung der Energieberatung – CBZ für Planungsfehler oder Ausführungsfehler durch Dritte (z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen der Energieberatung – CBZ sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto der Energieberatung – CBZ geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Energieberatung – CBZ berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.
- Der Auftraggeber kommt mit Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist die Energieberatung – CBZ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Bei Zahlungsverzug ist die Energieberatung – CBZ ferner berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten oder einzustellen, bis sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind.
- Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto der Energieberatung – CBZ zu leisten.
- Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
- Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Limburg a. d. Lahn.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bad Camberg.
- Die Energieberatung – CBZ ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energieberatung – CBZ hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
- Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Erfüllungs- und Leistungsort ist der Geschäftssitz der Energieberatung – CBZ in Bad Camberg, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 11 Datenschutz
- Die Energieberatung – CBZ erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energieberatung – CBZ und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
- Die ausführliche Datenschutzerklärung der Energieberatung – CBZ ist auf der Webseite:
- Auf Wunsch kann Ihnen die Datenschutzerklärung auch in Papierform oder elektronisch (z. B. als PDF) zur Verfügung gestellt werden.
- Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Limburg a. d. Lahn. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist Bad Camberg.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten von der Energieberatung – CBZ erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragsdurchführung erforderlich oder rechtlich zulässig ist.
- Für weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden) und zur Beschwerdemöglichkeit bei einer Aufsichtsbehörde, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
abrufbar. Darin sind insbesondere Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie die Rechte des Betroffenen (z. B. Auskunft, Löschung) ausführlich dargestellt.
§ 12 Widerrufsbelehrung
- Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt ein Vertrag mit uns außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei Ihnen zu Hause) oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. per E-Mail, Telefon, Online-Formular) zustande, steht Ihnen gemäß §§ 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bad Camberg.
- Die Energieberatung – CBZ ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energieberatung – CBZ hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
- Erfüllungs- und Leistungsort ist der Geschäftssitz der Energieberatung – CBZ in Bad Camberg, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
- Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen dann, wenn wir die vereinbarte Leistung vollständig erbracht haben.
- Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Sind im Rahmen der Förderbeantragung bereits unwiderrufliche Erklärungen bei Behörden oder Banken abgegeben worden (die nicht rückgängig zu machen sind), kann Ihr Widerrufsrecht insoweit nicht mehr ausgeübt werden, als es bereits zu einer vollständigen Leistungshandlung (z. B. Einreichung eines Förderantrags) gekommen ist.
- Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular am Ende dieses Dokuments verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Energieberatung – Claudius Blömer-Zurborg
Inhaber: Claudius Blömer-Zurborg
Johann-Pipberger-Str. 4
65520 Bad Camberg
✉: info@energieberatung-zurborg.de
✆: +49 15679 142527
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
§ 13 Leistungsumfang
- Die Energieberatung – CBZ übernimmt keine Architekten- oder Ingenieuraufgaben, insbesondere keine Erstellung von Bauplänen, Ausführungsplanungen, Statiken oder sonstigen genehmigungsrelevanten Unterlagen. Auch eine bauleitende Betreuung oder Koordination von Handwerks- und Bauleistungen ist nicht Gegenstand des Vertrages.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bad Camberg.
- Die Energieberatung – CBZ ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energieberatung – CBZ hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
- Sofern die Energieberatung – CBZ Architekten, Ingenieure oder sonstige Planer bei energetischen Fragestellungen unterstützt (z. B. fachliche Beratung zum Energieeinsparkonzept), erfolgt dies ausschließlich in Form von empfehlenden Hinweisen ohne Übernahme planerischer Verantwortung.
- Erfüllungs- und Leistungsort ist der Geschäftssitz der Energieberatung – CBZ in Bad Camberg, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, für bauliche Maßnahmen oder Umrüstungen ggf. erforderliche Fachplaner, Architekten oder Ingenieure zu beauftragen sowie sämtliche behördlichen Genehmigungen einzuholen.
- Die Energieberatung – CBZ gibt ausschließlich Empfehlungen und Hinweise auf Basis der im Rahmen der Energieberatung zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sowie deren bauliche und genehmigungsrechtliche Richtigkeit oder Zulässigkeit obliegt allein dem Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Fachpersonen. Hinsichtlich etwaiger Planungsfehler oder Ausführungsfehler Dritter (z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen) wird auf den Haftungsausschluss in § 8 (4) verwiesen.
- Die energetische Baubegleitung umfasst unter anderem:
- Prüfung, ob die vorgesehenen energetischen Maßnahmen gemäß den einschlägigen technischen und förderrechtlichen Anforderungen ausgeführt werden;
- Beratung des Auftraggebers oder des eingesetzten Planungsbüros/Architekten in Hinblick auf mögliche Optimierungen des energetischen Konzepts;
- Dokumentation von Abweichungen und Empfehlungen zu deren Behebung;
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Handwerksbetrieben, sofern diese für die energetische Umsetzung sowie Förderung relevant sind;
- Die energetische Baubegleitung beinhaltet keine umfassende Bauleitung im Sinne einer architektonischen, statischen oder genehmigungsrelevanten Planung und Verantwortung. Auch die Koordination aller Gewerke oder eine komplette Projektsteuerung ist nicht Teil des Vertrages. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Fachplaner, Architekten und ggf. Bauleiter für die bauliche Umsetzung beauftragt werden.
- Die Energieberatung – CBZ übernimmt im Rahmen der Fördermittel-Beantragung insbesondere:
- Ermittlung geeigneter Förderprogramme (z. B. KfW, BAFA, etc.) unter Berücksichtigung der individuellen Projektdaten und Ziele des Auftraggebers;
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen (z. B. technische Nachweise, Energieausweise, Angebote von Handwerksunternehmen);
- Erstellung oder Mitwirkung bei der Ausfüllung der Antragsformulare, ggf. in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder weiteren Beteiligten (z. B. Bank, Förderinstitut);
- Einreichung der Antragsunterlagen bei den zuständigen Stellen (sofern gewünscht und sofern eine entsprechende Vollmacht des Auftraggebers vorliegt);
- Nachverfolgung des Antragsstatus und ggf. Kommunikation mit den Förderinstitutionen bezüglich etwaiger Rückfragen;
- Die Energieberatung – CBZ garantiert keinen Erfolg hinsichtlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung liegt allein bei den zuständigen Behörden, Banken oder Förderinstituten.
- Die Energieberatung – CBZ erbringt alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen (z. B. Zusammenstellung benötigter Unterlagen, Einreichen des Antrags) innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente zeitnah und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Sollte die Energieberatung – CBZ in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung – CBZ für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energieberatung – CBZ aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird die Energieberatung – CBZ dies dem Auftraggeber mitteilen.
- Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energieberatung – CBZ und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
- Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energieberatung – CBZ und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die Energieberatung – CBZ ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
Energieberatung – Claudius Blömer-Zurborg
Claudius Blömer-Zurborg
Johann-Pipberger-Str. 4
65520 Bad Camberg
Deutschland
✆: +49 15679 142527
✉: info@energieberatung-zurborg.de
Web: www.energieberatung-zurborg.de
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Energieberatung – Claudius Blömer-Zurborg
Claudius Blömer-Zurborg
Johann-Pipberger-Str. 4
65520 Bad Camberg
✉: info@energieberatung-zurborg.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
- Bestellt am / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum